Unter den hunderten Kriminalakten des Stadtgerichts Steyr sticht jener der Maria Anna Riederin nicht nur wegen seines außergewöhnlich großen Umfangs hervor. Die 24-Jährige stand am 11. April 1774 auf der Gerichtsschranne vor dem Rathaus und bekannte sich öffentlich in 38 Punkten des Diebstahls und der Unzucht, die sie zuvor unter Folter gestanden hatte, für schuldig. Der Stadtrichter zerbrach über ihr den Urteilsstab, während er das Strafmaß verkündete. Noch am selben Tag wurde sie mit dem Schwert hingerichtet.
Das schwierige Leben der jungen Frau, die selbst nicht wusste, wo sie geboren worden war, begann 1759, als ihre Eltern starben. Ihr Vater soll Soldat unter dem Harrachschen Regiment gewesen und auf dem Schlachtfeld gestorben sein. Auch die Mutter, die gemeinsam mit dem Kind wohl den Tross des Regiments begleitet hatte, soll „im Felde“ gestorben sein. Zeitlich passen würde die Schlacht bei Kunersdorf östlich von Frankfurt/Oder am 12. August 1759. Mit dem Verlust beider Eltern wurde sie als Zehnjährige zur Vollwaise, und sie war in einer sehr unsicheren Zeit auf sich allein gestellt. Zwischen 1756 und 1763 tobte der Siebenjährige Krieg, bei dem – neben anderen Konflikten – die Habsburgermonarchie, Preußen, Russland und Frankreich Territorialkämpfe austrugen. Viele Schlachten fanden im Bereich des heutigen Sachsen, Polen und Tschechien statt.
1768 in Steyr verhaftet
In den Folgejahren zog die Jugendliche durch Bayern, Ober- und Niederösterreich. Gelegentlich schloss sie sich anderen Herumvagabundierenden an, mit denen sie Diebstähle beging. Nach den Ermittlungsakten verschaffte sie sich häufig Unterkunft bei Bauernhöfen oder in Gasthäusern und entwendete während der Nacht Kleidung, Geld und andere Wertgegenstände. Auch wurde ihr etwa vorgeworfen, 1764 in Bayern zwei Scheiter Holz von einem Bauernwagen genommen zu haben. Gemeinsam mit einer Komplizin, der „Nürnberger Nändl“, soll sie bei Pfaffenhofen (Bayern) von einem Weber ein Bügeleisen und ein Gebetbuch gestohlen haben. Zum Teil verkaufte sie das Diebesgut, um sich mit dem Geld Essen zu kaufen, zum Teil behielt sie die gestohlenen Gegenstände für sich selbst.
In den Akten erscheint sie unter den Namen Maria Anna Rosina Barbara Schönin, manchmal gab sie sich auch als „Meyerin“ aus. Von anderen wurde sie als „kleine Ingoldstädter Nändl“ oder „Sächsin“ bezeichnet.
In Steyr wurde sie das erste Mal 1768 verhaftet, nachdem sie beim verbotenen Betteln aufgegriffen und anschließend aus der Stadt verbannt wurde. Als sie 1773 illegalerweise zurückkehrte, wurde sie verhaftet und dem Stadtrichter Johann Ferdinand Pachner vorgeführt. Von diesem Tag ist eine Personenbeschreibung erhalten, die uns ein Bild von der 24-Jährigen liefert. Sie war …
„[…] mitler Grösse, sauberen Angesichts, schwarzbraunen Haaren, und Augenbrauen, dunklgraue Augen. Bey ihrer Arrestirung […] hat sie getragen Ohrringl mit blauen Staindln, eine roth Tafet abgenähte Hauben mit einen weissen Schlayerl, und gelben Tafet Band zum Binden, um den Hals weisse Wachsperl mit gelben Aggstein Corallen vermischt, ein blau und roth vermischt Hauszeugenes Röckl mit weissen Knöpfeln, d[it]o Küttl, ein cottonen blau geblumtes Fürtuch, geschekte wollene Bündl zum Binden, schwarz kalbslederne Schuhe mit weiß Schnallen.“
Personenbeschreibung des Stadtrichters, in: Stadtarchiv Steyr: Kriminalakt der Maria Anna Rosina Barbara Schönin, AT 40201-AR-1-III-6-RAUB-174.

Mehrfach bestraft, angeklagt und abgeschoben
Ab Dezember 1773 ermittelte der Stadtrichter umfangreich, unterzog die Verdächtige einer „peinlichen Befragung“ (ein Verhör unter Folter), vernahm Zeugen und erstellte Rechtsgutachten. Auch mit anderen Landgerichten nahm er Kontakt auf, um die Vorstrafen der Riederin zu erheben. Am Ende der viermonatigen Ermittlungen des Stadtrichters stand eine Liste mit rund 40 Verbrechen (hauptsächlich Diebstahl), die unter Folter aus der Riederin herausgepresst wurden. Auch wurde sie dazu gezwungen, möglichst viele Komplizen und Komplizinnen zu nennen.
Zum Beispiel sei sie im März 1767 von der Militärwacht im Linzer Pulverturm „bey denen Soldathen“ erwischt worden, woraufhin sie nach achttägigem Arrest vom Stadtgericht mit dem Gassenkehren bestraft und danach an die bayrische Grenze „abgeschoben“ wurde. Zu Langenlois sei sie 1769 mit der sogenannten „Salzburger Ottilia“ mehrmals beim „liederlichen Herumschwärmen“ erwischt worden. Dies hatte mehrere Monate Inhaftierung in Krems und Wien nach sich gezogen. Beim Eintritt in das Wiener Zuchthaus und bei der Entlassung erhielt sie jeweils zehn „Kardowätschstreiche“ (Peitschenhiebe). 1771 war sie von einem bayrischen Deserteur schwanger, als sie vom Hofgericht Wilhering wegen „Herumvagieren“ angehalten und an die bayrische Grenze verschoben wurde. Eine Zeit lang sei sie mit den beiden Landstreichern Karl Rozinger und Wolfgang Kreuzer herumgezogen und ihre Konkubine gewesen.
Urteilsspruch auf dem Steyrer Stadtplatz
Die Anklage gegen die Riederin lautete schließlich auf wiederholten Diebstahl, Beihilfe zum Diebstahl, Einbruch, Unzucht, Ehebruch und „andere ausgeübte Laster“. In Anwesenheit der zehn Mitglieder des äußeren Rats verkündete der Stadt- und Bannrichter Johann Ferdinand Pachner das Urteil öffentlich auf dem Stadtplatz:
„Das gleichgedachte Maria Anna Riederin ihres begangenen Verbrechens des Diebstalles, dessen Theilnehmung, und anderer ausgeübten Lastern willen […] zur wohlverdienten Strafe, anderen ihres gleichen aber zu einen spieglenden Exempl zur gewöhnlichen Richtstadt geführet, und allda durch den Freymann mit dem Schwerd von Leben zum Todt hingerichtet werden solle.“
Urteil des Stadtrichters, in: Stadtarchiv Steyr: Kriminalakt der Maria Anna Rosina Barbara Schönin, AT 40201-AR-1-III-6-RAUB-174.
Er entschied sich für ein Todesurteil, weil die Verdächtige bereits in vielen Landgerichten straffällig geworden war und keine Besserung zu erwarten gewesen sei. Man benutzte sie, um ein Exempel zu statuieren und andere abzuschrecken.

Zahlreiche Hinrichtungen in Steyr
Der Fall der Maria Anna Riederin verdeutlicht die Lebensbedingungen von Menschen, die im 18. Jahrhundert ohne familiäre Absicherung, festen Wohnsitz oder geregelte Erwerbsmöglichkeiten lebten. Hätte eine junge Waise, die seit ihrer frühen Kindheit völlig auf sich allein gestellt war, in der damaligen Zeit überhaupt die Chance auf ein ordentliches Leben gehabt? Sie hatte weder ein soziales Netz noch die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen. Sie kannte nichts anderes als das Leben auf der Straße und den Umgang mit Soldaten. Noch dazu kam es infolge von Missernten der Jahre 1770 und 1771 zu einer schweren Teuerungs- und Hungerkrise bis 1772.
Die Behörden reagierten auf die Not der Heimatlosen nicht mit Unterstützung, sondern mit Inhaftierung, Ausweisung und schließlich mit der Hinrichtung. Damit war sie in der Frühen Neuzeit leider nicht allein: Beim Stadtgericht Steyr endeten 46 der 228 Diebstahlprozesse zwischen 1485 und 1775 mit der Todesstrafe. Das bedeutet, dass in Steyr jede fünfte wegen Diebstahls angeklagte Person hingerichtet wurde, bei den Morddelikten war es jede zweite.
Dieser Beitrag erschien in der Ausgabe Juli/August 2026 des Steyrer Amtsblattes


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